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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15 RG   

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https://dejure.org/2015,105288
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15 RG (https://dejure.org/2015,105288)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2015 - L 7 AS 689/15 RG (https://dejure.org/2015,105288)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - L 7 AS 689/15 RG (https://dejure.org/2015,105288)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 574/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. März 2015 zum Aktenzeichen L 7 AS 574/14 wird als unzulässig verworfen.

    Die vom Kläger mit am 5. Mai 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Wohnungseinrichtung, eines fehlenden Bewilligungsbescheids, einer fehlenden Grundsicherung, Hindernissen für den Prozesskostenhilfeantrag, einer fehlenden Prüfung von Beteiligungsrechten, der Nichtzulassung der Revision, des unzulässigen Anwaltserfordernisses vor dem Bundessozialgericht, der rechtswidrigen Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ohne vorherige Ankündigung der Öffentlichkeitszulassung, gefälschter Sitzungsprotokolle, irreführender Erledigungsmitteilungen, fehlerhafter Rechtsmittelbelehrungen und missbräuchlicher Auferlegung von Kosten erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 24. März 2015 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 574/14, mit dem die Berufung zurückgewiesen worden ist gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover (SG) vom 6. Mai 2014 zum Aktenzeichen S 70 AS 2990/13, ist bereits aufgrund ihrer Subsidiarität gemäß § 178a Abs. 1 Nr. 1 SGG unzulässig und daher gemäß § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG zu verwerfen.

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15
    Es kann daher dahinstehen, dass die Anhörungsrüge auch deshalb unzulässig ist, weil es an der gemäß § 178a Abs. 2 Satz 5 SGG erforderlichen Darlegung der vollständigen Voraussetzungen gemäß § 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG fehlt, einschließlich der Umstände, aus denen sich schlüssig die Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben soll, und der Gründe, weshalb ohne den gerügten Verstoß eine günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden können soll (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 7. April 2005 - B 7a AL 38/05 B - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07 - und Beschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 178a Rn 6b).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 160/07

    Anhörungsrüge: Erhebung in der gesetzlichen Form

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15
    Es kann daher dahinstehen, dass die Anhörungsrüge auch deshalb unzulässig ist, weil es an der gemäß § 178a Abs. 2 Satz 5 SGG erforderlichen Darlegung der vollständigen Voraussetzungen gemäß § 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG fehlt, einschließlich der Umstände, aus denen sich schlüssig die Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben soll, und der Gründe, weshalb ohne den gerügten Verstoß eine günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden können soll (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 7. April 2005 - B 7a AL 38/05 B - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07 - und Beschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 178a Rn 6b).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15
    Einen derartigen ausreichenden Rechtsbehelf stellt auch eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160a SGG bei einer nicht zugelassenen Revision dar (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 178a Rn 4 m.w.N.), weshalb Anhörungsrügen gegen zweitinstanzliche Urteile gemäß 153 Abs. 1 SGG iVm § 125 SGG nicht statthaft sind (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2009 - L 2 KN 127/09 - Frehse in Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 178a Rn 19).
  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15
    Es kann daher dahinstehen, dass die Anhörungsrüge auch deshalb unzulässig ist, weil es an der gemäß § 178a Abs. 2 Satz 5 SGG erforderlichen Darlegung der vollständigen Voraussetzungen gemäß § 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG fehlt, einschließlich der Umstände, aus denen sich schlüssig die Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben soll, und der Gründe, weshalb ohne den gerügten Verstoß eine günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden können soll (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 7. April 2005 - B 7a AL 38/05 B - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07 - und Beschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 178a Rn 6b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2009 - L 2 KN 127/09

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 689/15
    Einen derartigen ausreichenden Rechtsbehelf stellt auch eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160a SGG bei einer nicht zugelassenen Revision dar (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 178a Rn 4 m.w.N.), weshalb Anhörungsrügen gegen zweitinstanzliche Urteile gemäß 153 Abs. 1 SGG iVm § 125 SGG nicht statthaft sind (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2009 - L 2 KN 127/09 - Frehse in Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 178a Rn 19).
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